Kinderschutzrichtlinie
Unsere Schutzrichtlinie, die alle Verfahren, Verantwortlichkeiten und Meldekontakte für das Wohlbefinden der Schüler abdeckt.

Auf einen Blick
| Zweck | Diese Richtlinie erklärt, wie wir Schüler unter 18 Jahren schützen, die von London Homestays in Gastfamilienunterkünften untergebracht werden, und wie Sie Bedenken melden können. |
| Für wen gilt diese Richtlinie | Schüler im Alter von 16-17 Jahren in Unterbringungen für unter 18-Jährige; Gastfamilien, die unter 18-Jährige beherbergen; London Homestays-Mitarbeiter; und Partnerschulen/-agenten, die an der Unterbringung beteiligt sind. |
| Altersbereich | London Homestays platziert nur Schüler unter 18 Jahren im Alter von 16-17 Jahren. Wir platzieren unter 16-Jährige nicht einzeln. |
| Wichtige Schutzkontakte | Designated Safeguarding Lead (DSL): James McCall (Direktor für Unterbringung) Stellvertreter/Alternative (weiblich): Maureen Wong (Unterkunftsbeauftragte) Büronummer: 020 8395 0333 E-Mails: j.mccall at londonhomestays.com | m.wong at londonhomestays.com |
| Wie Sie ein Anliegen melden | Unmittelbare Gefahr: Rufen Sie 999 an. Polizei (kein Notfall): Rufen Sie 101 an. Schutzbedenken (keine unmittelbare Gefahr): Kontaktieren Sie London Homestays (Bürozeiten) und/oder senden Sie eine E-Mail an den DSL. |
| Notfallunterstützung außerhalb der Bürozeiten | Für dringende Wohlfahrtsfragen in Bezug auf eine aktuelle Unterbringung außerhalb der Bürozeiten werden Notfallkontaktdaten bei der Buchungsbestätigung und über unsere Büro-Mailbox bereitgestellt. |
| Letzte Aktualisierung | 21. Januar 2026 |
| Nächste Überprüfung fällig | Januar 2027 (oder früher nach einem Schutzvorfall oder einer wesentlichen Änderung). |
1. Schutzerklärung
Wir glauben, dass der Schutz des Wohlergehens von Kindern und schutzbedürftigen Erwachsenen, die in unseren Unterkünften wohnen, von größter Bedeutung ist. Wir verpflichten uns sicherzustellen, dass sich jedes Kind, unabhängig von Alter oder Nationalität, jederzeit und in allen Situationen sicher und vor jeder Situation oder Praxis geschützt fühlt, die zu körperlichem oder psychischem Schaden führt, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Vernachlässigung, nicht unfallbedingte Verletzungen, sexuelle Ausbeutung und emotionale Misshandlung.
Alle Erwachsenen, die mit Schülern unter 18 Jahren in Verbindung stehen, haben eine Fürsorgepflicht und Verantwortung zum Schutz der unter 18-Jährigen. Das bedeutet, aufmerksam und wachsam zu sein und alle Bedenken (auch geringfügige) oder Anschuldigungen zu melden. Jeder, der mit einem Kind in Kontakt kommt, spielt eine Rolle beim Informationsaustausch mit dem Designated Safeguarding Lead und beim schnellen Handeln gemäß dieser Richtlinie.
Es liegt nicht in der Verantwortung von London Homestays, unseren Mitarbeitern oder unseren Unterkunftsanbietern (Gastgebern), Bedenken zu untersuchen. Unsere Verantwortung besteht darin, Bedenken zu empfangen, aufzuzeichnen und angemessen weiterzuleiten sowie den Ratschlägen der zuständigen lokalen Schutzdienste und Schutzpartner zu folgen.
2. Geltungsbereich und Definitionen
Diese Richtlinie gilt für Gastfamilienunterbringungen für unter 18-Jährige, die von London Homestays arrangiert werden (nur für 16-17-Jährige).
Schlüsselbegriffe in dieser Richtlinie:
- Bedenken: etwas, das möglicherweise nicht in Ordnung ist, basierend auf dem, was Sie bemerkt haben oder was Ihnen gesagt wurde.
- Ernstes Problem: ein Bedenken, das darauf hindeutet, dass ein Kind einem erheblichen Schadensrisiko ausgesetzt sein könnte und eine dringende Reaktion erfordert.
- DSL: Designated Safeguarding Lead – die Person, die für den Empfang und die Verwaltung von Schutzbedenken verantwortlich ist.
- LADO: Local Authority Designated Officer – der Kontakt der lokalen Behörde für die Verwaltung von Anschuldigungen gegen Erwachsene, die mit Kindern arbeiten (falls zutreffend).
3. Rollen und Verantwortlichkeiten
London Homestays erfüllt seine Schutzverantwortung durch sicherere Einstellung, regelmäßige Mitarbeiterschulung, klare Verhaltenskodizes, Kinderschutzverfahren und angemessene Kommunikation.
3.1 London Homestays
- Ernennt einen Designated Safeguarding Lead (und einen alternativen Kontakt).
- Pflegt und überprüft Schutzverfahren und verwandte Richtlinien.
- Stellt sicher, dass Gastgeber für Unterbringungen von unter 18-Jährigen zusätzliche Schutzanforderungen erfüllen (siehe Abschnitt 4).
- Empfängt und dokumentiert Schutzbedenken und kommuniziert bei Bedarf mit externen Schutzdiensten.
- Bietet Notfall-Support-Arrangements außerhalb der Bürozeiten für dringende Probleme in Bezug auf aktuelle Unterbringungen (Details werden bei der Buchungsbestätigung und über die Büro-Mailbox bereitgestellt).
3.2 Gastfamilien, die unter 18-Jährige beherbergen
- Befolgen Sie den Verhaltenskodex für Gastgeber bei Unterbringungen von unter 18-Jährigen und kooperieren Sie mit den Schutzanforderungen.
- Melden Sie alle Bedenken oder ernsten Probleme umgehend an London Homestays (untersuchen Sie nicht selbst).
- Halten Sie angemessene Aufsichtsregelungen für Schüler unter 18 Jahren aufrecht, während sie zu Hause sind (Schüler werden nicht ständig beaufsichtigt).
3.3 Schulen und Agenten
- Bieten Sie angemessene pastorale Betreuung für Schüler außerhalb der Gastfamilie.
- Pflegen Sie Ihre eigenen Schutzvereinbarungen, einschließlich eines geschulten Schutzbeauftragten und eines Notfallkontaktprozesses.
- Stellen Sie sicher, dass Schüler und Eltern/Erziehungsberechtigte die Aufsichtsregelungen und wichtigen Regeln vor der Buchung verstehen.
- Teilen Sie relevantes Wohlfahrts-Feedback mit London Homestays, damit Bedenken aufgezeichnet und behandelt werden können.
3.4 Schüler
- Befolgen Sie den Verhaltenskodex für unter 18-Jährige und die Hausregeln, die von Ihrer Gastfamilie festgelegt wurden.
- Ausgehzeiten: Schüler im Alter von 16–17 Jahren müssen die für ihren Aufenthalt bestätigten Ausgehzeiten einhalten. Die Ausgehzeiten unterliegen der Zustimmung der Gastfamilie und der Eltern. Als Richtlinie empfehlen wir, dass Schüler im Alter von 16–17 Jahren freitags und samstags spätestens um 23:00 Uhr und an allen anderen Tagen spätestens um 22:30 Uhr zu Hause sind.
- Melden Sie alle Bedenken bezüglich Sicherheit oder Wohlbefinden so schnell wie möglich über die Meldewege in Abschnitt 5.
4. Sicherere Einstellung und Gastgeberprüfungen für Unterbringungen von unter 18-Jährigen
Bevor ein Schüler im Alter von 16-17 Jahren in einer Gastfamilienunterkunft untergebracht wird, verlangt London Homestays, dass folgende Prüfungen und Verfahren für die für eine Unterbringung von unter 18-Jährigen verwendete Gastfamilie abgeschlossen werden:
4.1 Hausbewertung und Neubewertung
- Eine erste Hausbewertung vor der ersten Unterbringung von unter 18-Jährigen.
- Neubewertung mindestens alle zwei Jahre.
- Wo zulässig, kann eine Video-Neubewertung zusätzlich zu den Anforderungen für persönliche Bewertungen verwendet werden.
4.2 Identitätsüberprüfung und Adressnachweis
- Gastgeber legen Original-Ausweisdokumente zur Überprüfung und Aufbewahrung vor.
- Ein Adressnachweis wird eingeholt und in sicheren Unterlagen aufbewahrt.
4.3 Strafregisterprüfungen (DBS) – Unterbringungen von unter 18-Jährigen
DBS-Prüfungen für Gastgeber, die unter 18-Jährige beherbergen; Erwachsene, die normalerweise im Haushalt wohnen, unterliegen ebenfalls Strafregisterprüfungen für Unterbringungen von unter 18-Jährigen. Wo geeignet, kann dies durch eine haushaltsbasierte DBS-Route erfüllt werden, und individuelle DBS-Zertifikate können ebenfalls akzeptiert werden, wo verfügbar.
- DBS-Nachweise müssen vor Beginn der Unterbringung von unter 18-Jährigen überprüft werden.
- Als allgemeine Regel sollten DBS-Nachweise aktuell sein (z.B. innerhalb der letzten 3 Jahre).
- Alle Offenlegungen werden von der Geschäftsleitung von Fall zu Fall überprüft, mit klaren Aufzeichnungen.
4.4 Erklärungen, Referenzen und Schulung
- Gastgeber füllen eine Selbsterklärung bezüglich der Beteiligung an Kinderdiensten aus, falls zutreffend.
- Gastgeber stellen geeignete Charakterreferenzen bereit, die schriftlich verifiziert und telefonisch oder auf andere angemessene Weise überprüft werden.
- Gastgeber absolvieren Schulungen zur Schutz-Sensibilisierung und Prevent-Schulung (Nachweis in der Akte aufbewahrt).
4.5 Verhaltenskodizes
- Gastgeber und relevante Erwachsene im Haushalt stimmen dem Verhaltenskodex für die Beherbergung von Schülern unter 18 Jahren zu.
- Schüler unter 18 Jahren erhalten und stimmen zu, den Verhaltenskodex für unter 18-Jährige zu befolgen.
- Schulen/Agenten und Schüler werden über Aufsichtsregelungen und Meldewege informiert.
5. Melden von Bedenken
Alle Bedenken und ernsten Probleme müssen umgehend gemeldet werden. Versprechen Sie einem Kind keine Vertraulichkeit in Bezug auf Schutzbedenken.
5.1 Was jetzt zu tun ist
- Wenn jemand in unmittelbarer Gefahr ist: Rufen Sie 999 an (Polizei, Feuerwehr oder Krankenwagen).
- Wenn Sie die Polizei brauchen, aber es kein Notfall ist: Rufen Sie 101 an.
- Für Schutz-/Wohlfahrtsbedenken (keine unmittelbare Gefahr): Kontaktieren Sie London Homestays während der Bürozeiten unter 020 8395 0333 und/oder senden Sie eine E-Mail an den DSL (Details im Kasten Auf einen Blick).
Notfallunterstützung außerhalb der Bürozeiten: Für dringende Wohlfahrtsfragen in Bezug auf eine aktuelle Unterbringung außerhalb der Bürozeiten werden Notfallkontaktdaten bei der Buchungsbestätigung und über unsere Büro-Mailbox bereitgestellt. Wir veröffentlichen keine Notfall-Handynummern auf der Website, um Missbrauch und Spam zu reduzieren.
5.2 Wenn Sie extern melden möchten
Wenn Sie es vorziehen, nicht an London Homestays zu melden, können Sie kontaktieren:
- NSPCC Whistleblowing Helpline – 0800 028 0285 (24/7)
- Ihre lokale Gemeinde (Kinderdienste / Schutz) – https://www.gov.uk/report-child-abuse-to-local-council
- Polizei – 101 (kein Notfall) oder 999 (Notfall)
Für Ratschläge zur Online-Sicherheit finden Sie möglicherweise auch diese Ressourcen nützlich:
- NSPCC-Leitfaden – https://www.nspcc.org.uk/
- Childline (Unterstützung für junge Menschen) – https://www.childline.org.uk/
- UK Safer Internet Centre – https://www.saferinternet.org.uk/
6. Wie London Homestays reagiert
Wenn ein Bedenken gemeldet wird, wird der DSL (oder alternative Schutzkontakt):
- Das Bedenken sachlich dokumentieren, einschließlich Daten, Zeiten und was gesagt/beobachtet wurde.
- Die Unmittelbarkeit und Schwere des Risikos bewerten.
- Entscheiden, welche Maßnahmen erforderlich sind, die das Kontaktieren der Schule/des Agenten, der Eltern/Erziehungsberechtigten und/oder eine Überweisung an die Kinderdienste der lokalen Behörde oder andere Schutzpartner umfassen können.
- Wo relevant, Rat beim Local Authority Designated Officer (LADO) bezüglich Anschuldigungen gegen Erwachsene einholen, die mit Kindern arbeiten.
- Die nächsten Schritte vereinbaren und angemessene Aufzeichnungen über Maßnahmen und Ergebnisse führen.
Wenn ein Bedenken den DSL betrifft oder es unangemessen wäre, dem DSL zu berichten, sollten Sie an den alternativen Schutzkontakt (Maureen Wong) melden oder die externen Meldewege in Abschnitt 5.2 nutzen.
7. Möglichen Missbrauch erkennen und darauf reagieren
Die Hauptarten von Missbrauch sind körperlicher, sexueller, emotionaler Missbrauch und Vernachlässigung. Mobbing kann ebenfalls schädlich sein und muss ernst genommen werden.
7.1 Wenn ein Kind Ihnen etwas anvertraut
- Hören Sie aufmerksam zu und bleiben Sie ruhig. Stellen Sie keine Suggestivfragen.
- Versichern Sie dem Kind, dass es das Richtige getan hat, indem es Ihnen davon erzählt hat.
- Versprechen Sie keine Vertraulichkeit. Erklären Sie, dass Sie das Bedenken teilen müssen, um es zu schützen.
- Notieren Sie, was Ihnen gesagt wurde, und verwenden Sie nach Möglichkeit die eigenen Worte des Kindes.
- Melden Sie es sofort über die Wege in Abschnitt 5.
8. Aufbewahrung von Unterlagen und Datenschutz
Schutzunterlagen werden gemäß dem Datenschutzgesetz 2018 und der britischen DSGVO verarbeitet. Unterlagen werden sicher aufbewahrt, sind sachlich (nicht meinungsbasiert) und werden nur so lange aufbewahrt, wie es für Schutz- und rechtliche Zwecke erforderlich ist.
- Alle Schutzoffenlegungen und ergriffenen Maßnahmen müssen genau und mit Zeitstempel dokumentiert werden.
- Wo angemessen, können Unterlagen mit Schutzbehörden und/oder Strafverfolgungsbehörden geteilt werden.
- Wenn eine Verletzung personenbezogener Daten auftritt, die wahrscheinlich zu einem Risiko für Einzelpersonen führt, werden wir die geltenden Meldeanforderungen und Fristen befolgen.
9. Überprüfung
Diese Richtlinie wird mindestens jährlich von den Geschäftsführern überprüft und früher, wenn erforderlich (z.B. nach einem Vorfall, einer Änderung der Richtlinien oder Erkenntnissen aus der Praxis). Alle identifizierten Mängel oder Schwächen in den Schutzvereinbarungen werden unverzüglich behoben.
Anhang: Wichtige Kontakte
| London Homestays Büro | 020 8395 0333 |
| Designated Safeguarding Lead (DSL) | James McCall – j.mccall at londonhomestays.com |
| Alternativer Schutzkontakt (weiblich) | Maureen Wong – m.wong at londonhomestays.com |
| Polizei | 999 (Notfall) | 101 (kein Notfall) |
| NSPCC Whistleblowing Helpline | 0800 028 0285 (24/7) |
| Meldung bei der lokalen Gemeinde | https://www.gov.uk/report-child-abuse-to-local-council |

















